Ausmass
Für das Ausmass übernimmt die Mona Technik AG die volle Verantwortung, ausser wir müssen anhand von Plänen bestellen. Dieses ist vom Bauherrn / Architekten vorab zu unterzeichnen.
Preise exkl. MwSt.
- Anfahrtspauschale pro Anfahrt (Umgebung) ausser Notfall
- Ottikon ZH 150.-
- Dietlikon ZH 150.-
- Weiningen TG 120.-.
- St. Gallen 100.-
- Lütisburg SG 100.- (Uzwil, Flawil, Bütschwil, Wil ist die Pauschale 75.-)
- Wir berechnen bei Angebotsanfragen, die einen Besuch erfordern, eine Pauschale, die Ihnen natürlich bei Auftragserteilung der Rechnung wieder in Abzug gebracht wird. Wenn kein Auftrag folgt, so wird die Pauschale auf jeden Fall verrechnet.
- Stundentarife auf Baustellen Fr. 135.- per Std.
- Ersatzteilen, wird nach Aufwand verrechnet
Anfahrtspauschalen: Wir berechnen Ihnen eine Anfahrtspauschale pro Anfahrt (beinhaltet Fahrzeit, Fahrzeugkosten und Administration). Die Pauschale wird in jedem Fall innert 10 Tagen nach Ersttermin an Sie verrechnet, auch wenn unser Techniker beim ersten Termin keine Arbeiten ausführen konnten und lediglich ein Angebot erstellt werden musste. Bei Auftragserteilung an uns, wird die berechnete Pauschale gutgeschrieben.
Lieferzeiten
Lieferzeiten werden in ca. angegeben. Wir sind bestrebt, dass diese auch eingehalten werden. Wir lehnen eine allfällige Schadenersatzforderung oder Stornierung seitens des Endkunden kategorisch ab, sollten unsere Lieferanten in der Materialbeschaffung Probleme bekommen.
Preisverbindlichkeit für Angebote
Gültigkeit des Angeboten bei Bestellung innert 30 Tage nach Angebot. Spätere Bestellungseingänge haben möglicherweise einen Aufschlag zur Folge.
Auftragsbestätigungen und vertragliche Situation
Wir senden die AB jeweils per Mail oder Post. Eine Beanstandung dieser AB kann innert 3 Tagen von Ihnen erfolgen ansonsten ist Sie als richtig befunden. Sie können uns die AB per Mail mit iO bestätigen. Ein Mailauftrag an uns ist eine unwiderrufliche Bestätigung des Auftrages. Grund: Damit wir die Lieferfristen einhalten können, bestellen wir jeweils sofort nach Massaufnahme und erstellen dann die AB. Allfällige Änderungen können Sie somit maximal 3 Tage nach Erhalt der AB melden, da die Torsysteme allenfalls bereits in Produktion sind. Eine mündliche Zusage oder Mailkorrespondenzen mit Zusage werden als Auftrag anerkannt.
Zahlungskonditionen
Nach der Auftragsbestätigung sind 40% der Auftragssumme als Akontozahlung zu begleichen. Bei Lieferbereitschaft weitere 40% und nach Rechnungsstellung 20%. Unerlaubte Skontoabzüge werden eingefordert. Leitungen in Decken oder Wänden: Deckenrohre sind mind. 60 mm tief zu platzieren. Sollten wir ein Rohr beschädigen, das weniger als 60mm tief verlegt worden ist, so übernehmen wir keine Garantie.
Mahngebühr
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Mona Technik AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Mona Technik AG eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. Mona Technik AG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.
Garantie
Sie erhalten 2 Jahre nach SIA Garantie, auf Material, Steuerungen und Handsender.
Optische Schadenmeldungen nach Montage
Eine optische Beanstandung kann innert 24 Stunden nach Montage angebracht werden, da vielerorts die Tore früh montiert werden müssen, damit das Gebäude geschlossen werden kann. Wir weisen daher optische Beanstandungen nach 24 Stunden ab. Unsere Techniker erstellen jeweils nach der Montage Fotos zur Erkennung von allfälligen optischen Schäden.
Tiefgaragenanlagen – Industrietore / Wartungen
Sollte die Zyklenzahl höher sein als von Ihnen bestellt, so fallen die Federn und Seile nicht unter Garantie und müssen gegen Rechnung ersetzt werden. Sie bestimmen bei Auftragslage die Zyklenzahl. Wir weisen Sie darauf hin, dass jedes Tiefgaragentor einen jährlichen Service bedarf. Wir weisen jede Haftung ab, sollte die Wartung unterlassen worden sein. Die Kontrolle resp. Wartung verlängert die Lebensdauer Ihres Tores um Jahre und die Sicherheitskomponenten werden überprüft.
Farbechtheit
Wie überall kann die Farbe nach Jahren verblassen. Dies ist kein Reklamationsgrund und kann zu keinem Ersatz führen. Tipp: Das Tor kann bauseits alle 3-5 Jahre poliert werden, damit es länger schön gehalten werden kann. Sollten Rohre und Blenden montiert werden, so ist der Farbunterschied auf verschiedenen Materialien zu erkennen und es gibt kein Recht auf Beanstandung.
Schlösser und Zylinder
Eurogate liefert zu den Toren-/Türanlagen generell nur Euro – Profilzylinder 17mm. Rundzylinder müssen selbst bearbeitet werden. Es sind jeweils 3 Standardschlüssel im Lieferset mit inbegriffen.
Elektroanschlüsse, Steckdosen und Zuleitungen
Sämtliche Elektrozuleitungen, Steckdosen und interne Kabelkanäle + Kabel sind bauseits nach unseren Angaben und Vorgaben zu erstellen. Wir programmieren die Anlage und schliessen die bauseitigen Kabel an unsere Steuerungen an.
Gerüst und Hebebühnen
Für Toranlagen über 3.0 Meter Montagehöhen ist bauseits und deren Kosten eine Hebebühne oder ein Gerüst zu stellen. Bei unserer vorgängiger Montagemeldung und doch Fehlen dieser Montagegeräte, müssen wir zusätzliche Kosten an Sie verrechnen und den Termin verschieben. (Zus. Fahrtwege, Wartezeiten und Umtriebe müssen verrechnet werden)
Demontagen von Toranlagen
Wir weisen Sie darauf hin, dass Fassaden sämtlicher Bauarten durch die Demontage beschädigt werden können, obwohl unser Personal vorsichtig arbeitet. Haftungen von Schäden an Schwellen, Leibungen und Fassaden werden von uns ausgeschlossen und sind bauseits und auf deren Kosten zu reparieren. Schwellenerneuerungen werden auf Wunsch offeriert.
Silikonfugen
Silikonfugen sind generell bauseits zu erstellen oder sind gegen Kostenaufwand durch uns möglich.
2023
Gerichtsstand 9500 Wil
Mona Technik