AGB für Gutscheinkarten

Auf welche Produkte sind unsere Gutschein Karten gültig

Ausschliesslich auf selbst importierte Anlagen (gem. Webseite Eurogate.ch: Sektionaltore/Rolltore/Brandschutz-Schnelllauftore/Nebentüren-2-Flügeltore/Haustüren/Autom.Glasschiebetüren/Sonnen-Wetterschutz/Pergola-Carport/Schranken-Poller/Fensterläden/Glasschiebewand/ Hofschiebe-Flügeltore und ausschliesslich auf kompl. Anlagen, Neu oder Ersatz. Der Auftragswert exkl. MwSt. muss mind. Fr. 2 000.- betragen. Ebenso nur auf von uns selbst ausgeführten Aufträgen, nicht auf Wiederverkäufer oder Händler Aufträge.

Auf welche Produkte/Dienstleistungen sind unsere Gutschein Karten nicht gültig

Auf Reparaturarbeiten und Ersatzteile. Ausschliesslich auf Neu-Komplettanlagen oder deren Ersatzanlagen. Nicht auf Wiederverkäufer oder Händleraufträge. Aufträge unter Fr. 2000.-

Wie lange ist eine Gutscheinkarte gültig

Die Gutschein-Karten haben ein Ablaufdatum von einem Jahr. Datum steht auf Gutscheinkarte.  Wenn natürlich ein Auftrag kurz vor dem Ablaufdatum an uns erteilt wurde und die Abrechnung kann erst nach diesem Jahr erstellt werden, so ist die Gutschein-Karte natürlich noch gültig und kann eingelöst werden.

Gutscheinkarten sind nicht kumulierbar und haben keine Berechtigung auf eine Auszahlung

1 Gutscheinkarte ist für einen Auftrag gültig und die Gutschein Karten sind nicht kumulierbar. Der Endkunde kann pro Auftrag eine Gutscheinkarte ab Nettoauftrag von Fr. 2000.- dem End Nettobetrag in Abzug bringen. Dies jedoch nur bei Vorlage der Gutschein-Karte mit dem entsprechenden persönlichen Empfehlungsgeber-Code.

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